Wenn bei der Erhebung bestimmte Datenfelder als Pflichtangaben oder Pflichtfelder bezeichnet sind und mit einem Sternchen ( * ) gekennzeichnet sind, ist die
Bereitstellung dieser Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, oder für den Vertragsabschluss, die gewünschte Dienstleistung oder den angegebenen Zweck erforderlich. Eine Bereitstellung
liegt in Ihrem Ermessen. Eine Nichtbereitstellung kann zur Folge haben, dass der Vertrag von uns nicht erfüllt bzw. die gewünschte Dienstleistung nicht erbracht oder der angegebene Zweck nicht
erreicht werden kann.